Balneophototherapie ist ab 1.10.20 Kassenleistung bei Patienten mit Neurodermitis. Die synchrone Balneophototherapie ist ab 1. Oktober 2020 als Behandlungsoption bei Neurodermitis Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Berlin – Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden, können künftig Methoden der Balneophototherapie als Kassenleistung erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Grundlage für die Entscheidung sind Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen konnten.

Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen wie Salz mit einer UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) appliziert wird.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte das Verfahren im Jahr 2018 auf der Basis neuer Studien bewertet und kam zu dem Ergebnis, dass eine kombinierte Balneophototherapie für Patienten mit Neurodermitis Vorteile gegenüber einer trockenen UV-Therapie haben kann.

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